E-Mail vom 05.08.2020 um 13:46 Uhr an Heiko Maas Außenminister
Von: Adrienne Weingarth <weingarthadrienne@gmail.com> Datum: Mittwoch, 5. August 2020 um 13:46 An: heiko.maas@bundestag.de <heiko.maas@bundestag.de> Cc: '506-ANFRAGEN' <506-anfragen@zentrale.auswaertiges-amt.de> Betreff: Anzeige Staatshaftung - Beschluss - BayObLG - Az. BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995 - Email Teil 1 von 3
Sehr geehrter Herr Bundesminister Maas, Email – mit Anlage 1 von 3
ich habe Sie in Ihrer Eigenschaft als Bundesminister des Auswärtigen im Kabinett Angela Merkel, gebeten das Amtshaftungs- Dauerdelikt zu beenden und zeige hiermit die Staatshaftung der gerichtlich festgestellten Falschbeurkundungen des Notars / Allianz SE (Az: 70 hv 95-750 152/50 NO Wa) und des Grundbuchamts München mit dramatischen und existenziellen Auswirkungen auf meinen Sohn in USA.
Daher appelliere ich erneut an Sie als verzweifelte Mutter und kranken Ehemannes an Ihren Amtseid, denn jeder Amtsträger der von einem Amtshaftungsdelikt erfährt, ist gesetzlich bedingt durch seinen Amtseid Art. 56 GG in jeglicher Form zur Abhilfe verpflichtet.
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (Art. 56 Satz 2 GG)
Aus diesem Grunde übersende ich Ihnen sämtliche Urkundenbeweise (Urteile und Beschlüsse) unter Prüfung und Weiterleitung an die entsprechende Stelle zur Schadensregulierung § 249 BGB, da die Allianz SE Az: 70 hv 95-750 152/50 NO Wa als Notarhaftpflichtversicherer trotz Vermittlungsversuch des Notars Frhr. von Oefele Kanzlei Tillmann Götte (ehemaliger Präsident der Bundesnotarkammer) und bis heute die gesetzliche Schadenersatzzahlung verweigert.
Die Amtshaftung stellt ein zentrales Element des deutschen Staatshaftungsrechts dar. Sie folgt aus § 839 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Art. 34 S. 1 des Grundgesetzes (GG). Hiernach haftet der Staat auf Ersatz der Schäden, die durch schuldhafte Amtspflichtverletzung eines Amtsträgers in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts verursacht werden. Der Amtshaftungsanspruch stellt einen deliktischen Anspruch dar.
Um eine inhaltlich umfangreiche drittschützende Amtspflicht handelt es sich bei der Pflicht zu gesetzmäßigem Handeln. Diese wurzelt in der durch Art. 20 Abs. 3 GG normierten Bindung der öffentlichen Gewalt an das Gesetz. Sie verpflichtet Beamte dazu, in Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dies verbietet beispielsweise die Verletzung eines fremden Rechtsguts, welches durch Urteile nachgewiesen, wir kein Verschulden an der Zwangsenteignungen unserer Immobilen haben in Folge eines gerichtlich festgestellten Notarfehlers und gerichtlich festgestellten inhaltlich unzulässigen Grundbucheintragungen und die Allianz SE gemäß § 249 BGB zur Zahlung des Schadens verpflichtet ist.
Aus diesen Gründen unterliegt das Dauerdelikt einer Anzeige bei den Amtsträger der Bundesregierung Deutschland, die Staatshaftung mit deren Vertretungsmacht das Dauerdelikt von Amts wegen mit sofortiger Wirkung zu beenden und zur Schadenregulierung gemäß § 249 BGB an die entsprechende Stelle weiterzuleiten ist.
Da es wiederholt zur Absagen des Referates für Internationales Strafrecht gekommen ist, bitten wir die Sache zur Prüfung an die entsprechende Stelle zur Staatshaftung weiterzuleiten, an die richtige Stelle weiterzuleiten und bitte um Ihre Mitteilung unter welchem Aktenzeichen der Staatshaftungsfall geführt wird bis 12.08.2020.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Von: 506-ANFRAGEN [mailto:506-anfragen@zentrale.auswaertiges-amt.de] Gesendet: Donnerstag, 30. Juli 2020 08:09 An: weingarthadrienne@gmail.com Betreff: Ihre Anfrage vom 19.07.2020
Sehr geehrte Frau Weingarth,
vielen Dank für Ihr Schreiben an den Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas vom 19. Juli, mit dem Sie das Auswärtige Amt erneut um Unterstützung bitten.
Hinsichtlich Ihres Anliegens verweisen wir auf unsere Antwort vom 14. Juli, mit der wir Ihnen mitgeteilt haben, dass das Auswärtige Amt keine Strafverfolgungsbehörde ist und Ihre Strafanzeige daher nicht entgegennehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 506
Internationales Strafrecht
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Von: Adrienne Weingarth [mailto:weingarthadrienne@gmail.com] Gesendet: Sonntag, 19. Juli 2020 20:39 An: heiko.maas@bundestag.de; lauder.ronald@wjc.org; Ornit.Michael@wjc.org; gashkenazy@knesset.gov.il Cc: 506-ANFRAGEN; c.philippsen@faz.de; dagmar.rosenfeld@weltn24.de; 'Dean Baquet'; martin.baron@washpost.com; redaktion@focus.de; info@SWR.de; info@bild.de; info@zdf.de Betreff: Lawless in Germany - Appeal for help from a Jewish family - Ihre Anfragen vom 30.06., 06.07. und 09.7.2020 - Meine Schreiben vom 08.06.2020
Sehr geehrter Herr Lauder, World Jewish Congress
Sehr geehrter Herr Ashkenazi Außenminister von Israel,
Sehr geehrter Herr Maas, Bundesminister des Auswärtigen im Kabinett Angela Merkel,
Sehr geehrter Herr Außenminister Maas,
aufgrund unseres bisherigen Schriftverkehrs und Ihrem heutigen Tweet anlässlich zum 70. jährigen jüdischen Gedenktag:
„Das wieder jüdisches Leben in unserem Land gewachsen ist begreifen wir als unverdientes Geschenk. Umso enger stehen wir an der Seite unserer jüdischen FreundInnen. Gemeinsam stehen wir auf gegen Antisemitismus – immer und überall! (siehe Anlage)
möchte ich Sie Herr Ashkenazi und Herr Lauder bitten zur Wiederherstellung der Grundrechte an unserer jüdischen Familie, bei Bundeskanzlerin Angela Merkel zu appellieren, die sich vehement für die Gleichberechtigung, Freiheit und Erhalt der Menschenrechte der Juden in Deutschland bemüht, dem mittlerweile international – bekannten Allianzbetrug an unser jüdischen Familie ein Ende zu setzen, womit wir 25 Jahre genötigt, zwangsenteignet und inhaftiert wurden wie seinerzeit meiner jüdischer Vater in der NS-Zeit, durch den Betrug unsere geliebten Kinder und Enkel Deutschland verlassen mussten und da ich Sie Herr Maas mit Schreiben vom 08.06.2020 um Sofort/Abhilfe gebeten hatte.
Sehr geehrter Herr Maas, es ist nicht nur Zeit für große Worte in Deutschland, sondern auch Zeit für Taten, da die Folgen wie in der NS-Zeit akut lebensbedrohlich für meinen schwerkranken Ehemann sind und unsere verzweifelten Hilferufe in diesem Rechtsstaat nicht gehört werden.
Zu dem Schreiben vom 14.07.2020 Ihrer internationalen Strafverfolgungsbehörde muss ich Ihnen wiederholt mitteilen, dass in Bayern weder die Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwalt Dr. Strötz Az: 4 AR 216/08, Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle AZ 14 Z s 2632/18 noch die ehemaligen Bayerische Justizministerin Frau Dr. Beate Merk AZ 3431 E 16523/2002 und Prof. Dr. Bausback AZ E3 – 1402E- II-9988/2018 in dem Amtshaftungsdelikt nicht ermittelt haben und das Bayrische Staatsministerium der Justiz mit Schreiben vom 15.07.2020 erneut Ermittlungen ablehnt und wiederholt auf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes verweist, obwohl bereits dargelegt unsere 38 beauftragten Rechtsanwälte in dem Ihnen vorliegenden Notar/Allianzbetrugsdelikt die Wahrnehmung unserer gesetzlichen Ansprüche verhindern:
Die vermutlich in der Münchener Juristischen Gesellschaft e.V. https://www.m-j-g.de/vorstand.html (Sitz im Justizpalast) gemäß deren Internetseite mit Richtern, Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsanwälten zusammen mit der Allianz SE über die „Urteile und Verfahrensausgang beratschlagen.“
Unstrittig ist:
Ein Mitverschulden durch uns ist ausgeschlossen an vorsätzlich und unter der verletzten Notarpflicht gerichtlich festgestellter Nichtigkeit der Notarurkunde infolge fahrlässiger Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer in der Notarurkunde vom 15.03.1982 (OLG München 31 U 5819/98 vom 05.07.1999) und der damit verbundenen gerichtlich festgestellten inhaltlich unzulässigen Grundbucheintragungen von1982 (Beschluss Bay.ObLG München BR2Z 90/95 vom 07.12.1995).
Aus diesem Grund ist die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer zur Wiederherstellung unserer verletzten Grundgesetze zu verpflichten, ein Schaden, den uns die Allianz SE gemeinsam mit den im Interessenskonflikt mit der Allianz stehenden möglicherweise korrupten Anwälten und der Justiz zugefügt hat und wir sind insgesamt so zu stellen wie ohne das schädigende Ereignis der fehlerhaften Notarurkunde vom 15.03.1982 gemäß § 249 BGB.
Ich bitte um Ihre gemeinsame Hilfe und weitere gerichtliche Urkundenbeweise können gerne nachgereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Von: 506-ANFRAGEN [mailto:506-anfragen@zentrale.auswaertiges-amt.de] Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2020 15:09 An: weingarthadrienne@gmail.com Betreff: Ihre Anfragen vom 30.06., 06.07. und 09.7.2020
Sehr geehrte Frau Weingarth,
vielen Dank für Ihre weiteren Schreiben vom 30. Juni, 6. Juli und 9. Juli an den Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas, mit dem Sie das Auswärtige Amt erneut um Unterstützung bitten.
Das Auswärtige Amt kann Ihre Strafanzeigen nicht entgegennehmen. Strafanzeigen können in der Bundesrepublik Deutschland nach der Strafprozessordnung nur von den Strafverfolgungsbehörden, also der Polizei und Staatsanwaltschaften, sowie den Gerichten entgegengenommen werden. Ich darf Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen an eine der oben genannten Strafverfolgungsbehörden zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 506
Internationales Strafrecht
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Von: Adrienne Weingarth [mailto:weingarthadrienne@gmail.com] Gesendet: Montag, 6. Juli 2020 11:40 An: 506-ANFRAGEN; heiko.maas@bundestag.de Cc: c.philippsen@faz.de; dagmar.rosenfeld@weltn24.de; 'Dean Baquet'; bundespraesidialamt@bpra.bund.de; poststelle@bundeskanzlerin.de-mail.de; poststelle@bmi.bund.de; unvfvt@ohchr.org; klaus.ott@sueddeutsche.de; presse@rt-tv.de; info@bild.de; christian.senft@axelspringer.de Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 29.06.2020 - Antrag auf Strafermittlung wegen Amtshaftungsbetrug - Allianz SE und Staatsanwaltschaft München
Auswärtiges Amt, Außenminister Heiko Maas – Internationale Strafermittlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf mein Schreiben vom 08.06.2020 und meinen Ermittlungsantrag gemäß Email vom 30.06.2020. Hierzu übersende ich Ihnen in Ergänzung entsprechende folgende Dokumente.
Kurzzusammenfassung des Allianzbetruges ab 03.03.1995 mit gerichtlichen Urkundenbeweisen
Zeitliche Abfolge des Amtshaftungsbetruges
Zu obigen Antrag verweise ich auf § 249 BGB.
Es ist zu ermitteln, unsere verletzten Grundrechte wieder herzustellen und wir sind so zu stellen wie ohne das schädigende Ereignis der fehlerhaften Notarurkunde vom 15.03.1982.
Auszug aus dem BGB:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Von: Adrienne Weingarth [mailto:weingarthadrienne@gmail.com] Gesendet: Dienstag, 30. Juni 2020 23:13 An: '506-ANFRAGEN'; heiko.maas@bundestag.de Cc: c.philippsen@faz.de; dagmar.rosenfeld@weltn24.de; Dean Baquet; bundespraesidialamt@bpra.bund.de; poststelle@bundeskanzlerin.de-mail.de; poststelle@bmi.bund.de; unvfvt@ohchr.org Betreff: AW: Ihre Anfrage vom 29.06.2020 - Antrag auf Strafermittlung wegen Amtshaftungsbetrug - Allianz SE und Staatsanwaltschaft München Wichtigkeit: Hoch
Auswärtiges Amt
Außenminister Heiko Maas
Sehr geehrte Damen und Herren des Auswärtiges Amtes für Internationales Strafrecht,
wie bereits Herrn Außenminister Maas in meinem Schreiben 22.07.2018, 26.08.2018, 08.06.2020 und Email vom 22.- 24.-29.06.2020 mitgeteilt,
liegt hier ein Strafdelikt /Offizialdelikt vor, gegen welches Sie offensichtlich grundsätzlich nicht ermitteln wollen und den Betrug der Allianz SE an unserer jüdischen Familie weiterhin dulden, die sich als Notarhaftpflichtversicherer der gesetzlichen Schadenersatzzahlung entzieht, damit unsere Existenz und Leben seit 25 Jahren zerstört und krankheitsbedingt akut lebensbedrohlich für uns 70 /77 ist.
In seiner Eigenschaft als Außenminister verurteilt Herr Maas Antisemitismus, vertritt Deutschland als Rechtsstaat mit einer funktionierenden Justiz und als ehemaliger Justizminister repräsentiert Herr Maas die Inlandspolitik im Ausland beschönigt und es ist die staatliche Amtspflicht für die Herstellung unserer verletzten Grundgesetze im Inland zu sorgen.
Wir schreien um Hilfe und der Staat sieht weg, wie in der NS Zeit.
Hiermit stelle ich Antrag auf sofortige Ermittlung.
Eine Haftung nach § 839 BGB erfordert weiterhin die Verletzung einer Amtspflicht.
Der handelnde Beamte muss die Amtspflichtverletzung verschuldet haben. Dies setzt gemäß § 276 Abs. 1 BGB voraus, dass ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Vorsätzlich handelt, wer den Verstoß gegen eine Amtspflicht erkennt und zumindest billigend in Kauf nimmt. Fahrlässig gemäß § 276 Abs. 2 BGB handelt, wer die Pflichtwidrigkeit seines Handelns verkennt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Unterlassene Ermittlungen / Amtspflichten der Staatsanwaltschaft München:
Generalstaatsanwalt Dr. Strötz Az: 4 AR 216/08 vom 6.05.2008
Az: 47 VRs 142441/09 wurde geändert von Staatsanwaltschaft in Az.: 40 Js 29995/18 durch Ermittlungsantrag vom 07.07.2018 und nochmals geändert in Az: 14 Zs 2632/18 mit Ablehnung der Ermittlung durch Generalstaatsanwaltschaft München, Oberstaatsanwalt Herr Weiß vom 24.09.2018
Wie Sie als Strafverfolgungsstelle für internationales Strafrecht erkennen, wird hier vermutlich durch neue Aktenzeichengebung der Fall verschleiert.
Denn es darf nicht sein, dass in einem Rechtsstaat – jahrzehntelange Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zu Gunsten eines internationalen Versicherungskonzern –Allianz SE – durch verschwundene Gerichtsakten, Fehlurteile, strafrechtliche Ermittlungen gegen die Allianz SE Führung im Sande verlaufen und die Allianz SE sich ihr juristisches Netzwerk unter Münchener Juristischen Verein https://www.m-j-g.de/vorstand.html (Sitz im Justizpalast) aufbaut, an einen Antikorruptions „Verein“ Transparency. e.V. Mitgliedsbeiträge bezahlen und Interessenskonflikten durch ständige Neumandatierung international Rechtsanwaltskanzleien schafft und somit das Gesetz in Deutschland und international untergräbt und Ihre Aktie damit in die Höhe treibt und für Aktionäre lukrativ am internationalen Aktienmarkt anbietet.
Diese Profitgier des Versicherungsunternehmen ist die gleiche wie damals in der NS Zeit, in dem die Allianz während dem Holocaust – Juden Lebensversicherungen verkaufte um die Beiträge zu kassieren und dies im Wissen, Lebensversicherungen niemals ausbezahlen zu müssen. Durch diese strafrechtliche Vorgehensweise und Profit zum Leid anderer – die bis heute ohne strafrechtliche Konsequenzen blieb – konnte die Allianz ihre Macht in der Welt ausbauen und wuchs zu einem der größten Versicherer und Finanzdienstleister der Welt an.
Der Amtshaftungsbetrug kann nur von Amts wegen bereinigt und beseitigt werden und unsere seit 25 Jahren verletzten Grundrechte sind von Amts wegen wiederherzustellen.
Festzustellen ist:
Offizialdelikte sind alle übrigen Straftaten, die von Amts wegen ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten behördlich verfolgt werden müssen. In der Strafjustiz ist das jeweils zuständige Ermittlungsorgan bei den Offizialdelikten von Amts wegen und ohne dass ein Strafantrag des Verletzten oder Geschädigten vorliegen müsste, zur Ermittlung und Strafverfolgung verpflichtet (§ 152 Abs. 2 StPO). Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz ist die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, um die Wahrheit zu erforschen. Da der Staat durch das Strafurteil repressiv handelt, ist er dafür verantwortlich, den Sachverhalt selbst objektiv zu erforschen; er kann es nicht allein den „Parteien“ – der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung – überlassen, Be- und Entlastendes zusammenzutragen (§ 244 Abs. 2 StPO).
Eine Absage hier ist nicht zulässig. Außerdem hat ein behördliches Schreiben immer den Namen des Bearbeiters aufzuweisen.
Sie versuchen auszuschließen, dass jede Behörde verpflichtet ist ein Betrugsdelikt selbst zur Anzeige zu bringen wenn diese darüber in Kenntnis ist, zu ermitteln und ggfs. weiterzugeben.
Auf Wunsch erhalten Sie weitere Beweisunterlagen.
Es wird gebeten den Ermittlungsstand, das Aktenzeichen von der Ermittlungsstelle, an welche Sie den Fall zur Ermittlung weitergegeben haben mitzuteilen und um Mitteilung innerhalb einer Woche.
Mit freundlichen
Adrienne Weingarth
Von: 506-ANFRAGEN [mailto:506-anfragen@zentrale.auswaertiges-amt.de] Gesendet: Dienstag, 30. Juni 2020 09:09 An: weingarthadrienne@gmail.com Betreff: Ihre Anfrage vom 29.06.2020
Sehr geehrte Frau Weingarth,
vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 29. Juni an das Auswärtige Amt. Wie wir Ihnen bereits in unserer Antwortmail vom 22. Juni mitgeteilt haben, kann das Auswärtige Amt Sie bei Ihrem Anliegen leider nicht unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 506
Internationales Strafrecht
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Von: Adrienne Weingarth Gesendet: Montag, 29. Juni 2020 14:29:04 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien An: heiko.maas@bundestag.de Cc: 506-ANFRAGEN; bundespraesidialamt@bpra.bund.de; poststelle@bundeskanzlerin.de-mail.de; poststelle@bmi.bund.de; InfoDesk@ohchr.org Betreff: Gesetzeslos in Deutschland - Hilfsappell einer jüdischen Familie wegen Allianzbetrug in einem Notarhaftpflichtfall
Sehr geehrter Herr Außenminister Maas,
zurückkommend auf mein Schreiben vom 08.06.2020 an Sie, wurde mir bislang nicht geantwortet.
Daher möchte ich nochmals an Ihre staatliche Amtspflicht als Außenminister mit Ihren guten auch sozialen öffentlichen Medienkontakten zu Israel und der OHCHR sowie in Ihrer Funktion als ehemaliger Justizminister erinnern und staatliche Sofort- und Abhilfe des seit 25 Jahre andauernden Allianz SE – Betrug als Notarhaftpflichtversicherer an unserer jüdischen Familie zu schaffen.
Wie Ihnen bereits seit 2018 bekannt ist, werden wir in Deutschland gepeinigt, genötigt, zwangsenteignet und inhaftiert mit bislang unterlassenen Ermittlungen und Amtspflichten.
Dieser Amtshaftungsbetrug kann nur von Amtswegen bereinigt und beseitigt werden.
Aus diesen Gründen bitten wir nochmals um schnellstmögliche Veranlassung und Mitteilung Ihrer diesbezüglichen Tätigkeit in diesem Strafdelikt, binnen einer Woche, dass akut lebensbedrohlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Von: Adrienne Weingarth [mailto:weingarthadrienne@gmail.com] Gesendet: Mittwoch, 24. Juni 2020 20:25 An: 'Ornit Michael'; contactus@wjc.org Cc: '506-ANFRAGEN'; heiko.maas@bundestag.de; bundespraesidialamt@bpra.bund.de; poststelle@bundeskanzlerin.de-mail.de; poststelle@bmi.bund.de; mpr-buero@stk.bayern.de Betreff: WG: Ihre Anfrage
Sehr geehrter Präsident Herr Lauder,
hiermit leite ich Ihnen die verachtende Stellungnahme des Auswärtigen Amts für internationales Strafrecht der BRD weiter, zu meinem beiliegenden Schreiben an Außenminister Heiko Maas vom 08.06.2020 im Wissen und wie bewiesen, dass kein deutscher Rechtsanwalt unsere Interessen gegen die Allianz SE in dem „Rechtsstaat“ vertritt.
Die lebensbedrohlichen unterlassenen Hilfeleistungen an unserer jüdischen Familie wird somit auch nach 25 Jahren weiter betrieben und unsere Grund- und Antidiskriminierungsgesetze weiterhin gebeugt.
Wir schreien um Hilfe und der Staat sieht weg, wie in der NS Zeit.
Ich erbitte Ihre Hilfe Mr. Lauder im Namen meines schwerkranken Mannes.
Mit freundlichen Grüßen
Adrienne Weingarth
Beiliegend zu meiner Zusammenfassung, die Schreiben des Notars Dr. Walberer und Rechtsanwälte Allianz SE. - Beginn des Betruges 1996
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Adrienne Weingarth
Von: 506-ANFRAGEN [mailto:506-anfragen@zentrale.auswaertiges-amt.de] Gesendet: Montag, 22. Juni 2020 12:09 An: weingarthadrienne@gmail.com Betreff: Ihre Anfrage
Sehr geehrte Frau Weingarth,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an Bundesminister Maas. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Es tut mir leid, dass Sie schwierige Rechtsstreits in Notar- und Versicherungsangelegenheiten führen. Allerdings kann Ihnen das Auswärtige Amt bei derartigen Problemen nicht weiter helfen. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die weitere Verfolgung der Sache für Sie Erfolg versprechen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 506
Internationales Strafrecht
Auswärtiges Amt
11013 Berlin
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