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PwC - CEO Dr. Störk unterlässt Kontrollfunktion gegen Allianz SE/ Verdacht auf Bilanzfälschung


Von: Mina Aryobsei (DE) <mina.aryobsei@pwc.com> Datum: Donnerstag, 13. Januar 2022 um 19:31 An: info@amtshaftungsbetrug.com <info@amtshaftungsbetrug.com> Betreff: Fwd: WKN 840400 Allianz SE Anzeige wegen Betruges, Korruptionsverdacht, Unterschlagung und 26 Jahre Grund - und Menschenrechtsverletzungen

Sehr geehrte Frau Weingarth, vielen Dank für Ihr E-Mail und die entsprechenden Erläuterungen. Wir bedauern die von Ihnen geschilderte persönliche Situation, müssen Ihnen aber mitteilen, dass wir in unserer Rolle hier nichts unternehmen können. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen Mina Aryobsei Dr. Mina Aryobsei, M.L.E. PwC | OGC/RM Litigation | Senior Manager | Rechtsanwältin/Attorney at law | Lead Counsel Assurance Phone: +4969 95852951 | Mobile: +49 171 7554980 Email: mina.aryobsei@pwc.com PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 | 60327 | Frankfurt a. M. | Germany www.pwc.com/de Follow PwC on Twitter: @PwC_Germany Hier haben wir zusammengestellt, wie wir bei den Herausforderungen von COVID-19 agieren, u.a. durch flexibles Arbeiten. Wir stehen dafür ein, unsere Kunden auch unter besonderen Umständen bestmöglich zu betreuen. Discover our digital solutions: https://store.pwc.de/ PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vorsitzender des Aufsichtsrates: WP StB Dr. Norbert Vogelpoth Geschäftsführer WP StB Dr. Ulrich Störk, WP StB Dr. Peter Bartels, Dr. Joachim Englert, WP StB Petra Justenhoven, WP Clemens Koch, StB Marius Möller, WP StB Uwe Rittmann, StB RA Klaus Schmidt, StB CPA Mark Smith Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107858 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Mitglied von PricewaterhouseCoopers International, einer Company limited by guarantee registriert in England und Wales Datenschutz: Hinweise zur Datenverarbeitung bei PricewaterhouseCoopers GmbH WPG finden Sie unter Datenschutzhinweise PricewaterhouseCoopers GmbH WPG ---------- Forwarded message --------- Von: Adrienne Weingarth <info@amtshaftungsbetrug.com> Date: Di., 11. Jan. 2022 um 09:40 Uhr Subject: WKN 840400 Allianz SE Anzeige wegen Betruges, Korruptionsverdacht, Unterschlagung und 26 Jahre Grund - und Menschenrechtsverletzungen To: ulrich.stoerk@pwc.com <ulrich.stoerk@pwc.com>, DE_Kontakt@pwc.com <DE_Kontakt@pwc.com> PricewaterhouseCoopers Corporate Finance Beratung Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Sprecher der Geschäftsführung - Herrn Dr. Ulrich Störk Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main Fax: +49 69 9585-951098 WKN: 840400 Allianz SE Anzeige wegen:

gegen: Allianz SE

  • Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Diekmann

  • CEO Oliver Bäte

in Sachen Notarhaftpflichtbetrug: Allianz SE Az: 70 HV 95-750 152/50 No Wa seit 26 Jahren Beweise: Diese kriminellen Handlungen sind gleich wie im Fall Wirecard, wie nachfolgend bewiesen stellt sich die Justiz schützend vor kriminelle DAX Unternehmen und Whistleblower, Strafverfolgungen androht anstatt die wahren Kriminellen zu verfolgen und somit einen immensen Schaden für Aktionäre und unzählige weitere Geschädigte in Kauf nimmt. Jährlich gibt es lt. Veröffentlichungen der Bundesnotarkammer Ausgabe 1/2002 und Stellungnahme der Allianz Versicherungs AG bis zu 3000 Notarhaftpflichtgeschädigte Stand 2002 – Tendenz steigend. Beweis: BNotK- Interne Ausgabe 1/2002 I. Verdacht auf Korruption Die Allianz SE nimmt als Notarhaftpflichtversicherer im kumulativen Zusammenwirken mit der Justiz unsere ungehemmte Enteignung mit gewolltem Immobilienverlust seit 1995 und Aufrechterhaltung des rechtwidrigen Zustandes bis heute billigend in Kauf. § 78a, 263 StGB. Beweise: 1. 8 verschwundene Bände Gerichtsakten des OLG während der UrteilsfindungUrkundenbeweis: https://drive.google.com/file/d/1Om8x6sEnxLRXCieIn6feN3_TKC-w-Waj/view?usp=sharing 2. https://www.m-j-g.de/vorstand.html Die Gesellschaft fördert: (Beweis: https://www.m-j-g.de/gesellschaft.html ) · durch Vorträge und Diskussionen das Fachwissen und die berufliche Tätigkeit des Einzelnen, · den Gedankenaustausch und die Verbundenheit zwischen den verschiedenen juristischen Berufen, · das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis, von Legislative, Exekutive und Judikative. 3. Berichterstattung von ARD – Panorama über Bildung von nicht unabhängigen gerichtlichen Gutachtern Beweis: https://www.youtube.com/watch?v=Y0kFSCd2MQg&t=3s 4. Rechtsbeugende Zwangsenteignung meiner Immobilie in Grünwald (heutiger Wert: EUR 7,5 – 8 Mio.) mit der vorsätzlichen Löschung und Urkundenfälschung am 03.03.2005 Beweis: Berichtigungsbewilligung vom 20.10.2003 aus Urteil Az: 31 U 3664/01 5. Rechtsbeugende Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Weilheim unserer Immobilien in Starnberg Az: 169/07 (Wert : EUR 4,8 Mio) und Garmisch Az: 168/07 (Wert: EUR 1,3 Mio) durch Urkundenfälschung infolge Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes der betrügerischen Streithelfer Notar/Allianz SE und Grundbuchamt/Freistaat Bayern. Beweis: https://www.amtshaftungsbetrug.com/schaeden Im Hinblick auf den Wirecard Skandal und Betrugsdelikten ist ein unverzügliches Eingreifen für Sie als Wirtschaftsprüfungsunternehmen der Allianz SE als DAX Konzern mit Kenntnis von Betrug, Unterschlagung und vermutlich Korruption mit dem derartigen Konstrukt in Form der Münchner Gesellschaft e.V. mit Sitz im Justizpalast https://www.m-j-g.de/vorstand.html von Konzernen /Allianz - Abgeordneten - Justiz, Banken, Rechtsanwaltskammer und Notaren die sich öffentlich vermutlich über Urteile beraten, unabdingbar: Die Gesellschaft fördert: (Beweis: https://www.m-j-g.de/gesellschaft.html ) · durch Vorträge und Diskussionen das Fachwissen und die berufliche Tätigkeit des Einzelnen, · den Gedankenaustausch und die Verbundenheit zwischen den verschiedenen juristischen Berufen, · das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis, von Legislative, Exekutive und Judikative. Denn: § 263 Betrug StGB Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. §264 Unterschlagung StGB (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (3) Der Versuch ist strafbar. II. Infolge Unterlassungen (Betrug meiner Streithelfer Notar/Allianz SE und Grundbuchamtes München/Freistaat Bayern), die gemäß § 67 ZPO zum Eingreifen und zum Erhalt des Eigentums verpflichtet gewesen wären und gemäß den Wirkungen nach § 68 ZPO zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche bzw. zur Schadenersatzzahlung bis heute verpflichtet sind. Die kapitalistische Gier des DAX Allianz SE Konzern und das institutionelle staatliche Versagen andererseits und mittendrin die Finanzaufsicht BaFin mit unterlassene Ermittlungen der BaFIN seit 2003 gegen die Allianz SE Az.: Q 24-VU 5312-387/03, Az. Q 23 (101978) 184 – 3095/2003 GZ Q23-QB 4301-2007/2936 und die zuvor nachgewiesene nicht unabhängige Münchner Justiz und das, obwohl uns keine Schuld (LG München I Az: 2405654/00 vom 02.01.2001) an gerichtlich festgestellten Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes von 1982 und den falschen Folgebeurkundungen durch Unterlassen trifft und uns die Wiederherstellung unserer Grund- und Menschenrechte von 76 Anwälten und 4 BGH Anwälten verwehrt wird, sowie die Beiordnung eines Anwaltes und die staatliche Prozesskostenhilfe und verweisen auf das Ergebnis der Studie von Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zur NS-Zeit sowie die NS-Vergangenheit der Allianz SE die sich damals bereits an jüdischen Opfern illegal bereichert und schon damals damit die Aktie manipulierte und sich somit ein Imperium auf Kosten von Opfern aufgebaut hatte. Auszug: Denn nach 1945 - das ist bekannt - war die deutsche Justiz im Nachkriegsdeutschland stark von ehemaligen Nazi-Juristen durchsetzt. Doch das wahre Ausmaß kommt erst jetzt schrittweise ans Licht der Öffentlichkeit. Besonders stark war die NS-Belastung bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, so das Ergebnis einer umfangreichen Studie, die Generalbundesanwalt Peter Frank 2018 in Auftrag gegeben hatte. Beweis: https://www.zeit.de/news/2021-11/18/ns-studien-generalbundesanwalt-mahnt-zu-wachsamkeit?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Wir-ueber-uns/NS-Aufarbeitung/NS-Aufarbeitung_node.html Die unrühmliche NS- Vergangenheit der Allianz SE Beweis: https://www.welt.de/print-wams/article615285/Schatten-aus-dem-Dritten-Reich.html Begründungen: Unsere Familientragödie: Es ist mir ein Bedürfnis Ihnen unser Leben und die bittere Geschichte unserer jüdischen Familie mitzuteilen, die ihr Leben und gesamte Existenz im Vertrauen und guten Glauben auf der Notarurkunde von Notar Dr. Walberer in München von 1982 aufgebaut hat und noch heute wie zur Zeit des Nationalsozialismus seit 26 Jahren mit einer nicht unabhängigen Justiz in München von Amtsträgern unter verletzten Amtspflichten (Notar - Neubeurkundung, Grundbuch -Prüfungspflicht) bzw. unterlassener gesetzlicher Schadensregulierung zum Vorteil der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer werden wir schuld- und gesetzeslos seit 26 Jahren zum Vorteil der Allianz SE unserer Grund- und Menschenrechte beraubt, 4 Immobilien (Villa Grünwald, Einfamilienhaus Starnberg, Wohnungen in Garmisch-Partenkirchen, Wohnung Italien / Schaden 13.3 Mio EUR) zwangsenteignet - und zwangsversteigert und inhaftiert und das, obwohl uns keine Schuld (LG München I Az: 2405654/00 vom 02.01.2001) an gerichtlich festgestellten Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes von 1982 trifft unserer Existenz beraubt, fortgesetzt entrechtet, daher ungehemmt enteignet und völlig ruiniert. Begründung: Mit der Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 überschrieb die Mutter Hentschel, die seinerzeit vom Vater übereignete Villa in Grünwald an Ihre Töchter Layritz und Weingarth. Der Notar vergaß 1982 bei der Unterteilung die Unterschrift des 4/9 Miteigentümer des Anwesens einzuholen, das Grundbuchamt übersah dies ebenfalls und unter Verletzung der Prüfungspflicht wurden inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen vorgenommen. In der Folgezeit bauten wir unser Leben mit den Immobilien in Starnberg und Garmisch auf dem Elternhaus in Grünwald auf und mit weiteren Verletzungen der Prüfungspflicht wurden fehlerhafte Folgebeurkundungen der Notare Dr. Terwey, Friedrich und Ruhland sowie des Grundbuchamtes erstellt. Die Allianz war als Notarhaftpflichtversicherer des Notar Dr. Walberer seit Februar 1995 im Zuge des Grundbuchrechtsstreites in Kenntnis der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982 und der fehlerhaften Folgebeurkundungen und dass die fehlerhaften Beurkundungen eine Gesamtrechtsvernichtung unseres Eigentums waren, deshalb war es deren sofortige gesetzliche Pflicht um weitere Schäden für uns zu verhindern, das gesetzliche „Gebot des sichersten Weges für die Urkundenbeteiligten“, zu befolgen mit einer Neubeurkundung-, Schadensminimierung- und Schadenersatzzahlungspflicht § 254 BGB. Infolge der Unterlassungen des Notar und der Allianz SE werden wir schuldlos durch Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes mit rechtswidrigen Prozessen und arglistig erschlichenen Urteilen rechtsbeugend unserer Grund- und Menschenrechte beraubt durch 26 Jahre Dauerdelikt des Notarhaftpflichtbetruges §§ 78a,263 Abs.3.2 Nr.2 StGB eines besonders schweren fortgesetzten Betruges seit 1995 mit einem Vermögensverlust großen Ausmaßes (Immobilienverlust 13,3 Mio EUR), schwersten Grund- und Menschenrechtsverletzungen mit Lebensgefahr an uns unschuldigen Notaropfern, eines immensen Schadens und unzähligen Geschädigten im kumulativen Zusammenwirken mit der bayr. Justiz. Gerichtlich festgestellt sind die Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer mit der Nichtigkeit der Notarurkunde OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.19999 und des Grundbuchamtes BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995 und dass kein Mitverschulden LG M I AZ: 24 O 5654/00 vom 02.01.2001.von uns Notargeschädigten an der Gesamtrechtsvernichtung besteht, die mit der fehlerhaften Beurkundung 1982 stattgefunden hat. Der Notar/ Allianz SE und das Grundbuchamt/Freistaat Bayern war mein Streithelfer § 67, 72, 74 ZPO in den rechtswidrigen Vorprozessen unter der verletzten Notarpflicht der Urkundenbeteiligten gegeneinander ab 18.12.1996 und 03.07.1997 und die Wirkungen gemäß § 68 ZPO, dient zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche, verbietet eine abweichende Entscheidung und macht ein weiteres Verfahren unzulässig. Die Allianz lehnt jedes Gespräch zur Beendigung des Falles ab und 85 Anwälte verweigern uns die Geltendmachung unseres gesetzlichen Schadenersatzes. Der 76. Anwalt Dr. Lück, der Kanzlei Wagensonner in München droht unserer Familie im Auftrag der Allianz SE, Gefängnis an, falls wir uns mit dem Verbrechen nicht abfinden. Sehr geehrter Herr Dr. Störk, die strafbaren Handlungen der Allianz SE, die unser Leben mit dem Konstrukt in Form der Münchner Gesellschaft e.V. mit Sitz im Justizpalast brutal zerstört, sind von Ihnen gemäß den selbstauferlegten Bestimmungen und aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) vom 03.06.2021 (BGBl. I S. 1534 - in Kraft getreten am 01.07.2021) zu unterbinden, da PwC für Unabhängigkeit gegenüber Ihren Mandanten - der Allianz SE - steht und Sie Ihrer Ethikgrundsätze verpflichtet sind, diese sicher stellen sollen, dass sie sich nicht nur an Gesetze, Vorschriften und Berufsstandard halten, sondern auch an Ihre eigenen Richtlinien, Werte und Normen um Ihre Stakeholder zu unterstützen. PwC trägt die Verantwortung, ihre Marke zu schützen und zu verbessern, dabei ist PwC die Achtung der Menschenrechte selbstverständlich und verpflichtet sich Menschenrechte in ihren eigenen Geschäftstätigkeiten zu achten, sowie Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen. PwC richtet das unternehmerische Handeln an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus und setzen somit die Anforderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) um. Ebenfalls erachte ich es als notwendig eine Aufklärung gegenüber den unrechtmäßigen Erstehern unserer Immobilien vorzunehmen, die u.a. einen Neubau mit 6 Eigentumswohnungen auf dem gesetzeswidrig zwangsversteigerten Grundstück in Starnberg erstellt und diese verkauft haben, denn auch diese Erwerber, wie in Grünwald und Garmisch sind infolge Urkundenfälschung nicht Eigentümer, sondern nur formell Berechtigte und sind weitere Geschädigte in diesem Allianz – Betrugs – Dauerdelikt / § 78a StGB und § 263 StGB. Daher bitte ich Sie Herr Dr. Störk, dieser Anzeige im Rahmen sämtlicher Geschädigter der Allianz SE nachzugehen und unverzüglich das Betrugsdelikt zu beenden, denn wir sind so zu stellen wie ohne das schädigende Ereignis der gerichtlich festgestellten fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982. Ich bitte um Ihre Rückmeldung bis 20.01.2022. Rechtliche Ausführungen inkl. Urkundenbeweisen: Mit der Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 überschrieb die Mutter Hentschel, die seinerzeit vom Vater übereignete Villa in Grünwald an Ihre Töchter Layritz und Weingarth. Der Notar vergaß 1982 bei der Unterteilung die Unterschrift des 4/9 Miteigentümer des Anwesens einzuholen, das Grundbuchamt übersah dies ebenfalls und unter Verletzung der Prüfungspflicht wurden inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen vorgenommen. In der Folgezeit bauten wir unser Leben mit den Immobilien in Starnberg und Garmisch auf dem Elternhaus in Grünwald auf und mit weiteren Verletzungen der Prüfungspflicht wurden fehlerhafte Folgebeurkundungen der Notare Dr. Terwey, Friedrich und Ruhland sowie des Grundbuchamtes erstellt. Beweis: Anlage A 0 - Notarurkunde Dr. Walberer vom 15.03.1982 Die Allianz war als Notarhaftpflichtversicherer des Notar Dr. Walberer seit Februar 1995 im Zuge des Grundbuchrechtsstreites in Kenntnis durch die Warnschreiben unseres RA Dr. Deckert aufgrund der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982 und der fehlerhaften Folgebeurkundungen und dass die fehlerhaften Beurkundungen eine Gesamtrechtsvernichtung unseres Eigentums zur Folge haben werden. Deshalb war es für den Notar und die Allianz die sofortige gesetzliche Pflicht um weitere Schäden für uns zu verhindern, das gesetzliche „Gebot des sichersten Weges für die Urkundenbeteiligten“, zu befolgen mit einer Neubeurkundung-, Schadensminimierung- und Schadenersatzzahlungspflicht § 254 BGB. Beweis: Anlage A 1-3 - Warnhinweise mit Schreiben RA Dr. Deckert an Notar vom Februar 1995 Im Wissen der gravierenden Vermögensschäden und infolge der Unterlassungen durch den Notar und seiner eingebundenen Haftpflichtversicherung Allianz SE wurde am 03.03.1995 die Bruchteilsbildung unseres Eigentum von Amts wegen durch das Grundbuchamt vorgenommen, mit Beschluss des BayObLG vom 07.12.1995 ein Amtswiderspruch gegen mein Eigentum von Amts wegen im Grundbuch eingetragen und 10 Jahre später am 03.03.2005 von Amts wegen gelöscht. Beweis: Anlage A 4 - Bruchteilsbildung des Eigentum durch Grundbuchamt München Beweis: Anlage A 5 - Beschluss BayObLG Amtswiderspruch infolge inhaltlich unzulässiger Grundbucheintragungen gegen mein Eigentum zugunsten der Mutter Beweis: Anlage A 5 a Löschung des Eigentum durch das Grundbuchamt Der Notar entledigte sich seiner Amtspflicht mit Schreiben vom 11.03.1996 unter „ Justitia fiat“ und die Allianz entzog sich mit Schreiben vom 12.04.1996 unter Vortäuschung falscher Tatsachen,- die Mutter müsse den Notarvertrag ohne Abstriche vollziehen - der gesetzlichen Schadenersatzzahlungspflicht - bis heute. Beweis: Anlage A 6 - Notar Dr. Walberer Schreiben vom 11.03.1996 " Justitia fiat" Beweis: Anlage A 6 a- RA Dr. Kollmar der Allianz mit Täuschungsschreiben vom 12.04.1996 I. Gesetzeswidrige Vorprozesse der Urkundenbeteiligten unter der verletzten Notarpflicht/Allianz und der Pflicht des Grundbuchamtes Freistaat Bayern, meiner Streithelfer § 67,68,72,74 ZPO mit Streitverkündung am: 18.12.1996 und 03.07.1997 Es wurden uns Urkundenbeteiligten, der Mutter Hentschel gegen die Tochter Weingarth im Zusammenwirken mit den Anwälten und der Justiz ab 1996 10 J rechtswidrige Prozesse - da kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz von Dritten, den Urkundenbeteiligten im Schutzbereich der verletzten Notarpflicht besteht ( OLG Celle vom 26.01.2005 und § 19 Abs,1 Satz 2 BnotO) - auferlegt und in den Prozessen unter der verletzen Notarpflicht, waren die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer und der Freistaat Bayern/Grundbuchamt, durch Streitverkündung am 18.12.1996 und 03.07.1997, meine an den rechtswidrigen Prozessen beteiligten betrügerischen Streithelfer § 72,74,67,68 ZPO mit den Wirkungen nach § 68 ZPO der Nebeninterventionsbindungswirkung, die für die Folgeprozesse von maßgebender Bedeutung ist und zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient. Die Streithelfer unterließen Ihre gesetzliche Pflichten gemäß § 67 ZPO, mir als Streitverkünder und Hauptpartei im eigenen Interesse infolge der Falschbeurkundungen von 1982 mit allen Angriffs- und Verteidigungsmitteln beizustehen und einzugreifen um den Verlust der Immobilie Grünwald mit einer Neubeurkundung, einer Grundbuchberichtigung und gesetzlicher Schadensminimierung- und Ersatzzahlung § 254 BGB zu verhindern. Folglich wurde durch Unterlassungen mit arglistig und sittenwidrig erschlichenen Urteilen § 823 und § 826 BGB, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, den Stempel des Rechts zu geben (OLG 25 U4267/75 vom 27.01.1976), auf unserem Rücken mit nachfolgenden Urteilen die Fehler des Grundbuchamtes von 1982 durch inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen (BayObLG 1995), die Nichtigkeit der Notarurkunde (OLG 1999) und die Herausgabe und Löschung meines Eigentums in Grünwald (OLG 2003) festgestellt und von Amts wegen durch das Grundbuchamt/Freistaat Bayern, meines betrügerischen Streithelfers durch Urkundenfälschung § 267 StGB am 03.03.2005 gelöscht: · Beschluss des BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995 -Amtspflichtverletzungen des Grundbuchamtes durch inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen mit Verlust unserer Villa in Grünwald – Amtswiderspruch gegen unser Eigentum zugunsten der Mutter, das am 03.03.1995 in Bruchteilseigentum umgebildet worden war · Die eingelegte Verfassungsbeschwerde war unzulässig. · Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999 – Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982 aufgrund der Amtspflichtverletzungen des Notars und des Grundbuchamtes bei der Beurkundung 1982, Streitverkündung Notar/Allianz SE 18.12.1996 und Grundbuchamt 03.07.1997, Streithelfer § 72,74,67,68 ZPO: · Beweis: Anlage A 7 Oberlandesgericht Nichtigkeit der Notarurkunde fahrlässige Amtspflichten Nichtannahme des Vergleichs im Zuge des OLG am 07.11.1997 Der Vergleich auf den sich das OLG 1 U 2463/01 vom 14.09 2006 und das Strafgericht LM II vom 10.05.2010 beruft, in einem Prozess zwischen Urkundenbeteiligten und unter der verletzen Notarpflicht/Allianz SE und des Grundbuchamtes, ist ebenso unzulässig und rechtswidrig wie die geführten Prozesse und die Annahme eines einseitig sittenwidrigen Vergleiches widerspricht dem Gesetz. Unsere Vergleichsvorschläge wurden nicht angenommen und der Vergleichsvorschlag der RAte Bub, Gauweiler der Mutter Hentschel vom 07.11.1997 war ausschließlich zu Gunsten der Schwester Layritz. (Anlage A 11a) Ich sollte meine Eigentumsanteile zugunsten der Schwester abgeben, dass die Kreditkündigungen, der im Grundbuch eingetragenen Kredite zur Folge hätten und sämtliche bisher angefallenen Prozesskosten und Treppenhausrenovierung etc. begleichen, außerdem hätte ich mit dem Vergleich die Notarhaftung unterbrochen. Der betrügerische Notar/Allianz SE und das Grundbuchamt, meine Streithelfer beteiligten sich nicht an dem Vergleich. Beweis: Anlage A 11a Rechtsanwalt Bub Vergleich Urkundenbeteiligten · Bundesgerichtshof BGH VZR 233/06 vom 07.07.2000 -Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde · Urteil des OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 – Herausgabe und Löschung unserer Villa in Grünwald - gerichtl. Wertgutachten der Immobilie von 2004: EUR 2,88 Mio. Beweis: Anlage A 8 Oberlandesgericht München Herausgabe von Grünwald 20.10.2003 · Bundesgerichtshof BGH VZR 302/03 vom 07.07.2004 – Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde · 03.03.2005: vorsätzlich gewollte Löschung der Immobilie durch Urkundenfälschung § 267 StGB meines betrügerischen Streithelfers des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern Wert der Immobilie in Grünwald: heutiger Wert: EUR 7,5 bis 8,0 Mio Einschätzung Immobilien Engel & Völkers auf der Grundlage des gerichtl. Wertgutachtens von 2004 EUR: 2,88 Mio. 1. Die Mutter und anschließend die Schwester wurde auf rechtswidrigem Wege wieder Alleineigentümerin des Anwesens Grünwald und die Allianz SE hat sich auf dem perfiden Weg um den gesetzlichen Schadenersatz bereichert und mir Grundberichtigungsansprüche an meinem Elternhaus/Grünwald ermöglicht. 2. Aufgrund der Rechtswidrigkeit und der Bindungswirkung nach § 68 ZPO stehen mir gesetzlich Grundbuchberichtigungsansprüche an meinem Elternhaus in Grünwald zu, da auch kein gutgläubiger Erwerb infolge weiteren falschen Folgeeintragungen durch das Grundbuchamt auf die Mutter bzw. die Schwester im Grundbuch Grünwald durch inhaltlich unzulässige Eintragungen bzw. Urkundenfälschungen stattgefunden hat. 3. Daher ist die Schwester Layritz an die sie die Immobilie am 18.01.2006 nach der Grundbuchlöschung meines Eigentums am 03.03.2005 übertrug aus den Urteilen nur formell Berechtigte und verpflichtet das zu Unrecht erlangte Eigentum herauszugeben gemäß § 895 BGB. II: Gesetzeswidriger Schadenersatzprozesse gegen Allianz SE/beklagten Notarstreithelfer, die seit Februar 1995 gesetzl. zur Schadensminimierung und Regulierung nach § 254 BGB verpflichtet ist: Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 72,74,67, 68 ZPO der Vorprozesse, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht, wurde nicht angewandt und man ließ uns weiter prozessieren. Aufgrund meiner gesetzlichen Grundbuchberichtigungsansprüche wurde mir der Schadenersatz aberkannt, ohne Berücksichtigung der maßgebenden Wirkungen gemäß § 68 ZPO, an die das Folgegericht gebunden ist, die eine abweichende Entscheidung verbietet, ein neues Verfahren unzulässig macht und zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient. · vorinstanzliches LG M I AZ:2405654/00 vom 02.01.2001 – Kein Mitverschulden an den Falschbeurkundungen von 1982, wodurch eine Gesamtrechtsvernichtung stattgefunden hat, ohne Schadenersatz, ohne Hinweis auf Streithelfer und die eintretenden Wirkungen nach § 68 ZPO. Beweis: Anlage 9 I - Urteil des Landgericht M I Schadenersatzklage gegen Allianz SE 02.01.2001 · Urteil des Oberlandesgericht AZ: 1 U 2463/01 zugestellt am 14.09.2006 nach 5 1/2 Jahren– kein Schadenersatz wegen Nichtannahme eines Vergleiches der Mutter von 1997- unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten ab 10.04.2006 zum Zeitpunkt der Urteilsfindung am 29.06.2006 und tauchten am 24.07.2006 wieder auf- Gerichtliches Wertgutachten von 2004: EUR 2,88 Mio Beweis: Anlage A 10 und A 11 verschwundene Gerichtsakten Beweis: Anlage 9 II - OLG - Urteil 1 U 2463/01 Schadenersatzklage 14.09.2006 · Bundesgerichtshof BGH VZR III 233/06 vom 07.12.2007- Nichtannahme der Nichtzulassungsbeschwerde – Rechtlos ergangen wegen fehlender Prozessvoraussetzungen, der fehlenden Klageparteien durch Mandatsniederlegung der BGH- Anwältin Frau von Giercke am 05.03.2007 mit einem gesetzesfremden Schriftsatz und Klagerücknahme der Allianz SE November 2007. Beweis: Anlage 12 - Schriftsatz der BGH-Bundesanwältin RAin Gierke Schriftsatz 12.01.2007 · Im Februar 2007 hatte ich aus Verzweiflung, da die BGH-Anwältin trotz der ihr aufgezeigten Rechtslage einen gesetzesfremden Schriftsatz erstellte, wie meine bisherigen Anwälte auch, bei dem vorsitzenden Richter Schlick des BGH unter Vorlage sämtlicher Beweise eine Urkundenklage eingereicht, die keine Beachtung fand. · Generalstaatsanwaltschaft Dr. Strötz AZ 4 AR 216/08 vom 06.05.2008 – unterlassene Ermittlungen · Unsere Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt unter Vorlage sämtlicher Urteile des Betrugsdeliktes § 263 StGB blieb ohne Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes Die objektive Rechtskraft eines Urteils § 322 ZPO muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 78a, 263 StGB, und § 823, 826 BGB, das für den gesamten Fall seit 1995 bis heute zutreffend ist: Es wird uns die Wiederherstellung unserer Grundrechte bis heute verwehrt mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, dem Stempel des Rechts zu geben. Beweis: OLG 25 U 4267/75 vom 27.01.1976 - RGZ 61, 359/365;78,389/393;BGHZ 13,71/72; 26, 391/396 f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl. § 322 Anm. 9 Palandt/Thomas BGB 3 Aufl § 826 Anm. 80 III. Gesetzeswidrige Inhaftierung Keiner von unseren 13 Rechtsanwälten hat uns in den 14 rechtsbeugenden Jahren im Sinne des Gesetzes vertreten, sondern im Auftrag der Allianz gehandelt so dass jede Einigung von der Allianz strikt verweigert wurde wie auch die des Notar Frhr von Oefele vom 18.04.2008, der sich für uns einsetzte. Ebenfalls 2008 hat uns die Allianz mit der Security des Hauses verwiesen als wir dort persönlich wegen einem Gespräch waren und zwischenzeitlich hatten die auf der Immobilie Grünwald eingetragenen Banken infolge der Löschung meines Elternhauses in Grünwald 2005, bereits die Kredite für unsere Immobilien in Starnberg und Garmisch fällig gestellt und die Zwangsversteigerungen der Immobilien angeordnet. In höchster Verzweiflung war unsere Verzweiflungstat in gesetzesloser Ohnmacht am 10.05.2009, Notwehr gemäß § 34 StGB · war die direkte Folge der 14 Jahre Unterlassungen o.g. Amtsträger, von Menschen, die uns lt. Gesetz schützen müssen - mit gewolltem Verlust der Immobilie in Grünwald und der angeordneten Zwangsversteigerungen unserer weiteren Immobilien, die wir auf Grünwald aufgebaut hatten · war gedeckt vom Recht auf Selbstverteidigung des rechtfertigenden Nötigungsnotstandes § 34 StGB verursacht durch 14 Jahre täglicher Nötigung und Schädigung an Leben, Leib, Seele und Eigentum. Rechtfertigender Notstand § 34 StGB 1 Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2 Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Wir waren eine glückliche unbescholtene Familie mit 2 Kindern. Mein Ehemann war Oberamtsrat (Dipl.Ing) der Stadt München und wir waren stolz auf das, was wir uns ab 1970 jahrzehntelang auf dem von meinem Vater erschaffenen Elternhauses in Grünwald, das er 1954 bei Notar Dr. Sammeth – unserem späteren „Opfer“ beurkunden ließ, weiter mühsam aufgebaut hatten für uns und unsere Kinder in gemeinsamer schwerer körperlicher Arbeit. Durch Schaffung von 2 Appartements 1979 in München, die wir auch bei Notar Dr. Sammeth beurkunden ließen und umfangreiche Um- An- und Ausbauten unserer Immobilien in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch und unsere Ferienwohnung in Italien – direkt am Strand. Wir hatten nicht einmal Strafpunkte für Autofahrer in Flensburg. In unserer 14-jährigen gesetzeslosen Ohnmacht mit der Zwangsenteignung meines Elternhauses in Grünwald 2005, worauf wir unser Leben aufgebaut hatten und mit dem Rücken an der Wand wollten wir am 10.05.2009 unseren bevorstehenden Ruin und die bereits angeordneten Zwangsversteigerungen unserer weiteren Immobilien aufhalten und mithilfe von Notaren retten, da Notare ursprünglich die Schadensverursacher waren. Mit unserer Verzweiflungstat wollten wir mit unserem, durch unser gemeinsames 6-jähriges Tennisspiel befreundeten Notar Dr. Sammeth und seinem ehem. Sozius Notar Frhr von Oefele, die beide von dem Amtshaftungsfall Kenntnis hatten -im vermeintlichen Schutz der Notare unser Eigentum und Lebenswerk für unsere Kinder retten. Wir hatten unser Leben im Schutz und im Vertrauen auf der Notarurkunde von 1982 aufgebaut und wollten nichts anderes als eine notarielle Bestätigung per Fax mit der Zusage, dass sich Notar Fhr von Oefele des Notarfalles annimmt, wie er seinerzeit am 18.04.2008 angeboten hatte, damit das vorinstanzliche Urteil des LG M I von 2001 in Kraft tritt und der Notarfall beendet wird. Beweis: Anlage A 16 - Schreiben Notar Frhr von Öfele vom 18.04.2008 Notar Dr. Sammeth verweigerte uns nach einem langen Bittgespräch in unserem Haus die so notwendige existenzielle Hilfe und aus Verzweiflung hielten wir ihn in der Hoffnung fest, auf Hilfe durch Notar Frhr von Oefele, da dieser den Fall kannte und bereits für am 18.04.2008 die Allianz SE um eine Einigung gebeten hatte. Wir hätten Notar Dr. Sammeth niemals ein Haar gekrümmt und ihn nach Erhalt des Faxes sofort freigelassen und telefonierten diesbezüglich mehrfach mit Frhr von Oefele, was in der Verhandlung und in den Telefonaufzeichnungen unterschlagen wurde. siehe meine 21 Seiten vom 29.07.2007 an die Staatsanwaltschaft. Straf-Urteil des LG M II AZ: 1 Ks 47 Js 14241/09 vom 10.05.2010 – 7 und 8 ½ Jahre Haft Beweis: Anlage A 13 Strafurteil wegen erpresserischen Menschenraubes Die Richter des LG M II, die Staatsanwaltschaft und unsere Strafverteidiger vertuschten unser Motiv, die Begleitumstände, die Wurzeln für unsere Tat. Vertuscht wurden ebenfalls: · die rechtswidrigen Prozesse der Urkundenbeteiligten gegeneinander mit den arglistig erschlichenen Urteilen im gesamten Amtshaftungsprozess · die aufgezeigten Fakten des Betruges der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer seit Februar 1995 mit gewolltem Eigentumsverlust ab 03.03.1995 meines betrügerischen Notarstreithelfer Allianz SE · die Streitverkündung am 18.12.1996 dem Notar/Allianz · die Streitverkündung am 03.07.1997 dem Freistaat Bayern/Grundbuchamt · die von den Streithelfern herbeigeführten Bruchteilsbildung und Amtswiderspruch gegen mein Eigentum durch Fehler des Grundbuchamtes BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995, die Nichtigkeit der Notarurkunde OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999, die Herausgabe meines Eigentum OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 mit der 2005 ebenfalls gewollten Zwangsenteignung unserer Immobilie in Grünwald und dass mir Grundbuchberichtigungsansprüche zustehen. · die Urkundenfälschung des Grundbuchamtes § 267 StGB mit der Löschung unseres Eigentum 2005 · die Nebeninterventionsbindungswirkung § 68 ZPO, die von höchster Bedeutung für die Folgegerichte ist und von Amts wegen zu beachten, da sie eine abweichende Entscheidung verbietet und daher auch für das LG M II Strafgericht bindend ist, da diese zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche und unserer Unschuld dient. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die gerichtlichen Entscheidungen im Vorprozess und die der Entscheidung zugrunde liegenden rechtlichen und tatsächlichen, sog. tragenden Feststellungen (§ 68 ZPO). Insoweit reicht die Interventionswirkung damit weiter als die Wirkung der Rechtskraft, die nur die im Tenor getroffene Entscheidung des Gerichts selbst umfasst ( -- Clarissa Kurz PwC | Personal Assistant to Dr. Ulrich Störk Chairman of the Management Board Office: +49 69 9585 1379 Mobile: +49 171 4784 902 E-Mail: clarissa.kurz@pwc.com -- Dr. Torsten Tragl PwC | M&C Mobile: +49 160 5341145 Email: torsten.tragl@pwc.com PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 | 60327 | Frankfurt a. M. | Germany www.pwc.com/de Follow PwC on Twitter: @PwC_Germany Follow me on LinkedIn Hier haben wir zusammengestellt, wie wir bei den Herausforderungen von COVID-19 agieren, u.a. durch flexibles Arbeiten. 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